spittastraße

wohnen an hannovers stadtrand
flüchtlingswohnkonzept mit nachnutzung

Wettbewerbmehrfachbeauftragung
Planungszeitraum02|2016 - 03|2016
Bauherrzusatzversorgungskasse der stadt hannover
Volumen17 wohneinheiten
Info einblendenInfo ausblenden

am äußersten rand der stadt, mit direktem blick auf das benachbarte messeareal, entsteht hinter einem schutzwall gelegen ein neues wohnquartier. zwei stichstraßen, die jeweils auf einen wende- platz münden, erschließen das in zwei hälften auseinanderfallende quartier.
der die stichstraßen verbindende hof, ganztags im sonnenlicht gelegen, soll als kommunikativer ort des interimsweise als flüchtlingswohnanlage genutzten wohnhauses dienen und die menschen einander näherbringen. das haus und der hof als verbindendes element - der garten, untypischerweise nach nordwesten, jedoch zu den gartenzonen der kettenhäuser orientiert, soll in dieser aussichtslosen randlage an der nahtstelle zwischen siedlung und messe die identitätstiftende zugehörigkeit der neuen bewohner zum wohnquartier verdeutlichen und fördern.
das wohnhaus ist als kosteneffizientes gebäude konzipiert. schotten aus porotonsteinen tragen stahlbetondecken. rundumlaufende balkone sichern für die erstnutzung zwei bauliche rettungswege und definieren zugleich die erforderliche und wichtige adressbildung zu beiden wendeplätzen.
unter berücksichtigung minimaler umbaumaßnahmen nach der erstnutzung werden jeweils gleich große individualräume für flüchtlinge angeboten. je drei personen teilen sich eine kleine küche und ein bad. dies mag als beitrag zu einem stressfreieren miteinander zunächst einander fremder, verunsicherter menschen verstanden werden, der durch kleinere individualräume "erkauft" wird.
an den stirnseiten beherbergt der raum zwischen zwei schotten größere einheiten, die nach der erstnutzung den wohnraum für familien darstellen.
das erdgeschoss wird als barrierefreies geschoss ausgebildet und bietet ebenfalls die nach NBauO erforderlichen behindertengerechten wohneinheiten an. da sich der tägliche bedarf für die bewohner nicht innerhalb der bewegungsradien mobilitätseingeschränkter personen decken lässt, und der anschluss an den ÖPNV sowie die nähe zu sozialen einrichtungen nicht unmittelbar gegeben sind, stufen wir die wohnlage in der spittastraße an sich nicht barrierearm ein. es liegt daher nahe, bei der nach B-plan maximal zulässigen dreigeschossigkeit auch nach der erstnutzung auf einen aufzug
zugunsten eines sozial verträglichen mietniveaus zu verzichten. von einem kellergeschoss wurde aus gleichen gründen abgesehen, ebenso von einer tiefgarage.
nach der erstnutzung beschränkt sich die laubengangzone auf die südseite des hauses vor den küchen und wohnbereichen. die lärmintensiveren familienwohnungen liegen an den stirnseiten direkt an den treppenaufgängen. zur gartenzone werden die balkone wohnungsweise voneinander separiert, um dort die erforderliche privatsphäre auf dem freisitz zu garantieren. das sonnenlicht durchflutet die wohnungen mit den innenliegenden nasszellen von beiden seiten und suggeriert ein weit größeres raumangebot als es den tatsachen entspricht.
die nach NBauO erforderlichen abstellflächen sind in die wohnungen integriert und können je nach individuellem erfordernis multifunktional und zweifelsfrei besser genutzt werden, als ein 6qm großer abstellraum im keller.
auf den erfahrungen der vergangenen jahre fußend ist das "innenleben" von flüchtlingswohnungen nach zehnjahren aufgebraucht. die dann im überschaubaren maß erforderlichen umbaumaßnahmen tangieren bei der gewählten konzeption weder die tragenden, die hüllenden, noch die erschließenden bauteile und sind somit ebenfalls kosteneffizient entwickelt. als bodenbelag wird lediglich angeschliffener estrich vorgesehen, da günstige bodenbeläge erfahrungsgemäß
nicht den vorstellungen der mieter entsprechen und mit "wertiger in erscheinung tretenden belägen" individuell ausgestattet werden. die bäder sollen in der erstnutzung lediglich gestrichen und nicht gefliest werden,sodass sich die zu entsorgenden materialien der leichten trennwände in möglichst engen grenzen halten und leicht voneinander zu entsorgen sind.